Patent
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Ein Patent ist ein amtliches Zertifikat, welches dem Eigentümer den rechtlichen Schutz des Staates oder einer Staatengemeinschaft über eine Erfindung garantiert. Es wird ihm dadurch möglich, über eine begrenzte Dauer die Erfindung gewerblich bzw. im industriellen Maßstab alleine auszuwerten bzw. Lizenzen zu vergeben.
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[Bearbeiten] Sinn
Der Sinn des Patentwesens ist es, technische oder technologische Entwicklungen voranzutreiben, imdem der Stand der Technik möglichst lückenlos der Fachwelt zur Verfügung gestellt wird. Der Kern des Patentwesens ist also die sogenannte Offenlegung. Dem Erfinder obligt es, ein Produkt zu vermarkten und das Wissen geheim zu halten, mit dem Risiko, daß es von der Konkurrenz ausgeforscht und ebenfalls ausgebeutet werden könnte, oder alternativ die begrenzte Schutzdauer des Patents in Anspruch zu nehmen.
[Bearbeiten] Patentprüfung
Bereits erfolgte Veröffentlichungen sind patentschädlich (Stand der Technik), eine nachfolgente Patentierung ist nicht mehr möglich. Anmeldungen gelten als Veröffentlichungen, nach der Eingangsprüfung erfolgt in jedem Fall eine Veröffentlichung von Amts wegen um Einspruchsmöglichkeit zu gewährleisten. Es kann daher vorkommen, daß bei Verbesserungsversuchen einem Anmelder seine eigene Anmeldung als Stand der Technik entgegengehalten wird und die Anmeldung nicht mehr möglich ist, was aus der Sicht des Patentamtes den Sinn erfüllt.
[Bearbeiten] Schutzumfang
- Das Patent gilt nur für eine begrenzte Dauer (z.B. 10 Jahre).
- Private Nachbauten ohne kommerzielles Interesse sind in der Regel erlaubt. Z.B. 5 Stk./Person.
- Patente, die gegen die guten Sitten, Ethik udgl. verstossen, sind nicht möglich. Zum Teil werden dann Auflagen für Zwangslizenzen gemacht (Medizin u.ä.).
- Das Patent muß eine gewisse Erfindungstiefe aufweisen (sog. AHA-Effekt). Der Begriff ist allerdings schwammig.
- Das Patent schützt nicht gegen Geheimpatente (z.B. US-Militär). Eine Kontrolle einer allfälligen Rückdatierung ist nicht möglich.
- Bei nationalen Interessen können Erfindungen durch den Staat zum Stand der Technik erklärt werden.

